Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Eine Tatsache bei ukr. Flüchtlingen steht jedenfalls fest

Leute, denen ein Luxusfahrzeug mit einem Neupreis im 6stelligen Bereich zur Verfügung steht sind nicht bedürftig im Sinne des SGBII

Korrekt - allerdings sind dies auch nur wenige der Ukrainer - nur fallen die halt extrem auf.
Kurz nach Begin des Krieges waren das auch die ersten die da waren, hat sich einfach dann als Bild eingeprägt. Bei mir vor der Haustüre stand zB ein BMW X5M

Bei anderen Antragstellern ist das völlig selbstverständlich, das derartige Vermögenswerte zunächst verwertet werden müssen, bevor Bürgergeld ausgezahlt werden kann.

Im ersten Jahr hast du "Schonzeit" und darfst Vermögen bis 40.000 besitzen - da kann man das Auto durchaus schön rechnen - fällt aber trotzdem auf.

as neueste iphone

Fällt nicht drunter - beim Bürgergeld hast du 10.000 Euro Freigrenze

sowie auf die Möglichkeit der wenn auch schlecht bezahlten Erwerbsarbeit, bevor Sozialleistungen ausgereicht werden. Bei allen anderen wird es doch auch so gemacht...

Korrekt.

Solche mittlerweile vielfach zu beobachtenden Ungerechtigkeiten sind der Akzeptanz von ukr. Flüchtlingen nicht zuträglich.

Ja ich habe mich mit den Lieferfahrern von dem Lieferservice gegenüber unterhalten - also 2022 - das sind allesamt Iraker und Afghanen die 2015 gekommen sind.
Die waren mal angepisst - die wurden nämlich ganz anders behandelt.
Undi denen sind die 6 Luxusautos die damals bei uns rum standen ziemlich aufgestoßen.
Ach und natürlich auch dass die alle sofort eine Wohnung bekommen haben - also zumindest in meiner Stadt - weiss nicht wie das wo anders war.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten