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  • Karolin Göckle

128 Beiträge seit 16.05.2024

Re: Eine Tatsache bei ukr. Flüchtlingen steht jedenfalls fest

ParaPacem schrieb am 05.07.2024 14:12:

Beim Thema "Bedürftigkeit" im Bürgergeld wird praktisch garnicht hingeschaut.

Leute, denen ein Luxusfahrzeug mit einem Neupreis im 6stelligen Bereich zur Verfügung steht sind nicht bedürftig im Sinne des SGBII. Bei anderen Antragstellern ist das völlig selbstverständlich, das derartige Vermögenswerte zunächst verwertet werden müssen, bevor Bürgergeld ausgezahlt werden kann.

Da kann man den Zorn anderer Sozialstransferempfänger wie Armutsrentner schon nachvollziehen, wenn sie sehen, das da Leute aus dem Ausland kommen und mit dem Luxusauto zu Jobcenter fahren um sich Bürgergeld abzuholen.

Insofern sollten auch ukr. Flüchtlinge zunächst auf eigene Mittel (Luxusfahrzeuge, das neueste iphone ect.) verwiesen werden, sowie auf die Möglichkeit der wenn auch schlecht bezahlten Erwerbsarbeit, bevor Sozialleistungen ausgereicht werden. Bei allen anderen wird es doch auch so gemacht...

Solche mittlerweile vielfach zu beobachtenden Ungerechtigkeiten sind der Akzeptanz von ukr. Flüchtlingen nicht zuträglich.

Ich bin relativ entspannt wenn sich die Unterschicht über Flüchtlinge echauffiert.
Läuft für erfolgreiche, arbeitende Menschen auf das selbe raus - wen man im Solidarsystem querfinanziert.

Ich tue das übrigends gerne.
Ich bin da sogar irgendwie stolz drauf, dass es mir so gut geht - und ich mit dem Überschuss ärmeren Leuten helfe.

Die Neiddebatte führen nur Minderleistende.

Ich habe gehört, die Ukraine zahlt gutes Geld wenn du Kämpfen gehst.
Ist vielleicht eine Option.

Ich füttere Dich und alle Geflüchteten aber im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne durch.
Falls ihr nicht kämpfen wollt.
Das gebietet der Anstand.

Ich würde mich an Deiner Stelle schämen.

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