Ansicht umschalten
Avatar von kleinermüller
  • kleinermüller

903 Beiträge seit 11.07.2022

Das ist doch Unsinn. Das GG sieht klar vor, welchen Weg es zur...

...Auflösung einer Regierung gibt. Es wäre auch völlig faschistoid anzunehmen, eine Demokratie hätte keine Möglichkeiten eine Regierung während der Legislaturperiode "abzusetzen".

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 67
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 68
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Sinerider schrieb am 09.12.2022 21:35:

Eine Absetzung der Regierung ist vom Grundgesetz nicht vorgesehen. Da müsstest du schon noch mit den Reichsbürgern den Reichstag stürmen. ;-)

Ja, hoffentlich bin ich jetzt kein Reichsbürger, der unsere Verfassung zitiert. ;)

Bewerten
- +
Ansicht umschalten