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Re: Stellvertretende Antwort auf die Frage nach der Sozialalimentierung

Sinerider schrieb am 09.12.2022 23:57:

Ich hab mal eine Frage an dich: Wieviel Abstand soll zum Mindestlohn eingehalten werden für Arbeitslose denen die Gesellschaft keine Arbeit anbieten kann?

Der Mindestlohn gehört nach Qualifikation gestaffelnt. Eckdaten sind aber: Vollzeit, 35 Wochenarbeitsstunden. Die Angaben verstehen sich als Bruttoeinkommen.

Ungelernt: 2500,- Euro --> ca. 1700,- Euro netto LSK I
Angelernt: 2700,- Euro
Facharbeiter: 3300,- Euro
Meister / Techniker / Bachelor: 4000,- Euro
Ingenieure / Master: 5000,- Euro

Ein Langzeitarbeitsloser mit ALG-II-Bezug erhält, wenn man alle Leistungen wie Miete & co berücksichtigt, je nach Bundesland und Kommune durchaus das Äquivalent von 1000 - 13000,- Euro.

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