Korolow schrieb am 17.08.2024 16:25:
Wie kann die Bundesregierung solche Beschlüsse überhaupt fassen?
Weil Deutschland ein souveräner Staat ist!
Erstens haben die USA klargestellt, das die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine so lange weitergeht, bis die Ukraine gewinnt. Das hat auch England so entschieden. Daran hat sich Deutschland und der Rest der EU zu halten.
Sorry, aber weder die USA noch UK sind Teile der EU, daher haben sie auch weder beim Haushalt der EU, noch bei dem von Deutschland ein Mitspracherecht.
Ich denke spätestens Mitte nächsten Jahres wird dann endlich die NATO in der Ukraine offiziell aktiv werden,
Sorry, aber selbst bei einem Bündnisfall müssen erst alle 32 Mitgliedsstaaten grünes Licht geben, bevor das Bündnis aktiv werden kann. Die Ukraine ist aber kein Mitglied der Nato und es wird auch keine UN Resolution geben, die ein Eingreifen der Nato genehmigt.
Da im Grundgesetz nach Artikel 26 bereits die Planung eines Angriffs auf ein anderes Land unter Strafe gestellt wird, ist bereits die jetzige Unterstützung der Ukraine, spätestens seit dem Angriff auf Russland, durch unsere Bundesregierung verfassungsrechtlich mehr als fraglich. Ein Krieg gegen Russland, ohne direkten Angriff auf ein Nato-Mitglied, ein klarer Verfassungsbruch. Daher kann eine Bundesregierung einem Nato-Angriff nicht zustimmen.