Rechtlich möglich ist es aber, Milliarden von Steuergeldern in einen Staatshaushalt eines anderen Staates zu transferieren?
Die Steuereinnahmen sollten doch zur Finanzierung inländischer Aufgaben verwendet werden?
Was sagt dazu der Rechnungshof?
Rechtlich möglich ist es aber, Milliarden von Steuergeldern in einen Staatshaushalt eines anderen Staates zu transferieren?
Die Steuereinnahmen sollten doch zur Finanzierung inländischer Aufgaben verwendet werden?
Was sagt dazu der Rechnungshof?