Prolog: Ganz unabhängig vom aktuellen Fall oder Sinn/Unsinn von Urlaubsreisen in einer Pandemie!
Hier wird schon wieder ein Grundrecht des Grundgesetzes (Reisefreiheit) indirekt über die untergeordnete Rechtsvorschrift Bürgerliches Gesetzbuch (Hausrecht) außer Kraft gesetzt. Die Fluggesellschaften werden dazu gezwungen über ihr Hausrecht die Reisefreiheit so weit einzuschränken, dass es einem Verbot gleichkommt.
Das ist nun schon das vierte Mal dass dies so praktiziert wird und das bedeutet, dass dies nun zur Regel wird. Damit kann man feststellen:
Unser Grundgesetz ist außer Kraft gesetzt.