dazu ein konkretes Beispiel.
Der harmlose kleine Elektronikfreak Joribo will sich aus Deutschland eine handvoll Thyristoren schicken lassen und bestellt die bei XXXXXX wo er öfter mal Bauteile bestellt hat. Die antworten "sorry wir können ihnen NICHTS nach Finnland liefern, denn die neue EU-Verordnung Nummer..... ist in Kraft getreten und wir sind nun verpflichtet für diese Teile eine Rücknahme und Entsorgung bereitzustellen. Was wir im Ausland nicht können."
******
Und das ist völliger Schwachsinn, denn Elektronikbauteile werden vor Ort mit dem kompletten Gerät entsorgt. Dafür haben wir in FIN den Elektroschrott wo man zB einen alten Fernseher oder Plattenspieler abgeben kann. Auch einzelne Bauteile oder ausgeschlachtete Platinen, was auch immer.
************
Und dazu: die Bauteile werden in ein Gerät eingebaut und die besagte Lieferfirma XXXXX ist aber nur für das bereits eingebaute kleine Element zuständig. Das wird man aber nicht auslöten und zu XXXX zurückschicken. Sondern das gesamte Gerät (in diesem Falle eine Magnetisierungsvorrichtung für Dauermagnete) wird nach diversen Flohmarkt-Verkäufen nach meinem Ableben irgendwann in 30 Jahren von einem dann noch lebenden Elektrofreak benutzt oder ausgeschlachtet. Und sofern Schrott, gibt er es dann in seinen zuständigen Elektroschrottbehälter in seinem Land.
**************
So hat eine EU-Verordnung eine ganz normale deutsche Firma ausgebremst. Ist Kleinkram, meine Bestellung war nur so um die 50E, aber immerhin, 1000 mal Kleinkram ist auch schon was.