Wenn Scholz dem Druck nachgibt und kommenden Mittwoch die Vertrauensfrage stellt, dann tickt die Uhr.
Der Bundespräsident müsste den Bundestag spätestens zum 4. Dezember (21 Tage) auflösen, der spätest mögliche Wahltermin wäre dann der 2.2.2025 (60 Tage).
Das würde bedeuten, dass bis zum 25 November, alle Parteien Nominierungsparteitage durchgeführt und ihre Wahllisten eingereicht haben müssten. (69 Tage, Bundeswahlgesetz §19).
Die Wahlvorschläge müssen bis zum 16.12. geprüft und bekanntgegeben sein (48 Tage §26 (3), §28 (3)) BWahlG). Erst dann kann der Druck und die Verteilung der Stimmzettel beginnen.
Die Stimmzettel für die Briefwahl müssten bis zum 22. Dezember fertig gedruckt und verteilt sein und bei den Wahlämtern vorliegen, damit sie fristgerecht verschickt werden können. Dafür stehen also lediglich 6 Tage zur Verfügung.
Nach dem Bundeswahlgesetz §18 Abs. 2 können neue Parteien nur zur Wahl antreten, "wenn sie spätestens am siebenundneunzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuß ihre Parteieigenschaft festgestellt hat". Diese Frist ist, bezogen auf den 2.2.2025, bereits am 28.10. 2024 verstrichen.
Hat das BSW diese Frist eingehalten?