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  • Iamweasel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2011

Re: Ich würde meinen Solarstrom....

Der neue gesetzliche Stand… Mehr Watt… ok
Kein Verbot von Balkonkrafwerken.. war vorher auch nicht
Aber im neuen Gesetz gibt es keine Regelung die es dem Vermieter verbietet bestimmte Vorraussetzungen zu erfüllen.

Das mit dem Elektriker wird erst dann kommen wenn die DIN Norm angepasst wurde.
Wann auch immer das sein wird.

Ps..

https://www.ra-kotz.de/balkonkraftwerke-und-das-mietrecht-was-hat-sich-2024-geaendert.htm

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit Mieter ihr Recht auf die Installation eines Balkonkraftwerks geltend machen können, müssen sie einige wichtige Voraussetzungen erfüllen:

Technische Eignung: Die Wohnung muss technisch für die Installation geeignet sein. Dies betrifft insbesondere die Statik des Balkons oder der Fassade sowie die elektrische Infrastruktur.
Fachgerechte Installation: Die Montage des Balkonkraftwerks kann in vielen Fällen vom Mieter selbst durchgeführt werden, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei Sicherheitsbedenken kann der Vermieter jedoch die Installation durch einen Fachbetrieb verlangen.
Einhaltung von Sicherheitsstandards: Die Steckersolaranlage muss allen geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes und der elektrischen Sicherheit.
Anzeigepflicht: Der Mieter muss sein Vorhaben dem Vermieter rechtzeitig anzeigen und alle relevanten Informationen zur geplanten Installation bereitstellen.

Die grundlegenden Forderungen meines Vermieters bleiben bestehen.
Diese wurden eben nicht vereinfacht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.12.2024 16:16).

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