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  • mgraboAS1977

492 Beiträge seit 26.02.2009

Re: Hinsichtlich der Verordnungen

kid1212 schrieb am 30.12.2024 13:33:

Bin ich überfragt.

Es geht aber nach meiner Auffassung nicht um die Vermarktung dieser Kraftwerke. Die 4000 Euro sind scheinbar ein Grenzwert, der als Indiz dafür genommen wird, das weitere Kraftwerkskapazitäten am Markt nicht mehr zu finden sind.

Wer die Technik von Kohlekraftwerken kennt, wird mir mit Sicherheit zustimmen, dass das Vertrauen auf zeitnahe Inbetriebsetzung solcher Anlagen einem Roulette gleichkommt.

Technisch ist die Netzfrequenz das Kriterium: wenn die unter die kritische Marke fällt, dann muss was getan werden, egal, was wo der Preis an der Börse steht. Denn es kann auch technische Gründe, wie Defekte in bestehenden Kraftwerken, geben, die dazu führen.

Ich habe im anderen Post gerade noch was ergänzt, das haben Sie jetzt wahrscheinlich nicht gesehen haben:

Besteht die Möglichkeit, dass zwar ab 4.000€ (5.000€?) je MWh eingegriffen wird, um den Markt nicht zu überhitzen, aber, wenn Strom fehlt und der Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann, unabhängig vom Preis auf die Reserve zugegriffen wird, um das Netz stabil zu halten? Denn das Gesetz spricht von Systemsicherheitsmaßnahmen und nicht vom Markt oder der Strompreisbörse.

Was das Kohlekraftwerk angeht: wir haben in der Nähe so eine Netzstabilisierungsanlage, die mit Kohle betrieben wird. Die wird tatsächlich nur bei Bedarf genutzt. Das scheint ganz gut zu klappen. Damit das funktioniert, wird den Betreibern nach § 13e EnWG auch Geld gegeben, wenn die Anlage nicht aktiv genutzt wird, um sie in Schuss zu halten. Aber: sie wird tatsächlich regelmäßig genutzt.

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