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Avatar von ausgedrehtes Linskgewinde
  • ausgedrehtes Linskgewinde

676 Beiträge seit 05.11.2019

... wäre da nicht eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung fällig?

... denn man muss schon mit Blindheit geschlagen sein, um nicht zu sehen, wie dieser "Beitrag" des DLF

in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (...) [eine] nationale (...) Gruppe (...) beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet

(§130 StGB)

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