VibaadSk. schrieb am 06.11.2023 12:02:
Dass Imaginärkosten (aka Luftsteuer, aka CO2-Bepreisung) mit unter Gestehungskosten geführt werden, ist nichts weiter als ein statistischer Taschenspielertrick.
Nenn es wie Du willst.
Es sind Kosten.
Ich nenne es Folgekosten.
Nur weil die bisher kaum bis gar nicht berücksichtigt wurden...
Sie fallen trotzdem an.