...ist dieser Passus:
"Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen."
Man glaubt es nicht - ein deutsches Gericht ruft zur Überprüfung der Sinnhaftigkeit der Massnahmen auf.
Gerade ging ich nach der Selbstversenkung des BVerfG davon aus, dass ab jetzt bzgl. dem Massnahmenterror nur noch nach "gefühlter Bedrohungslage" und Milchmädchenrechnungsdenken hinsichtlich nichtmedizinischer Pandemieeinhegung entschieden wird - da hält ein kleines Oberverwaltungsgericht in Lüneburg plötzlich nochmal die Fahne der Rechtstaatlichkeit hoch.
Will sagen: "Hallo, es gibt uns noch!"