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  • NATO_Gipfel

mehr als 1000 Beiträge seit 23.02.2010

Wieder wacht ein Gericht auf, diesmal der baden württembergische

...Verwaltungsgerichtshof.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die 2G-Regelung an Hochschulen in dem Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er gab dem entsprechenden Eilantrag eines Studenten statt, der nicht geimpft ist und laut Studienordnung an Präsenzveranstaltungen teilnehmen muss. Aus der Vorschrift ergebe sich nämlich nicht, zu welchen Vorkehrungen Hochschulen im Hinblick auf ungeimpfte Studierende verpflichtet seien, um die Studierbarkeit zu gewährleisten, erklärte das Gericht.

Laut Grundgesetz dürften alle Deutschen ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Die 2G-Pflicht in der Corona-Verordnung des Landes greife in dieses Recht ein, weil ungeimpfte Studierende an den meisten Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen könnten.

Der Beschluss vom 15. Dezember ist den Angaben nach unanfechtbar. Laut SWR gilt er einem Sprecher des Gerichtshofs zufolge ab sofort und für alle Hochschulen in Baden-Württemberg. Das Ministerium könnte nun beispielsweise seine Regeln ändern.

Quelle: Berliner Zeitung

Ein weiterer kleiner Sieg gegen den Wahnsinn der 2G Diskriminierung.

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