Sagt ist das OVG Lüneburg, das gestern die 2G für den Einzelhandel in Niedersachsen aufgehoben. Weil die Regierung nicht nachgewiesen habe, dass der Einzelhandel überhaupt eine relevante Infektionsquelle ist. Und wenn sich dort eh kaum jemand infiziert, kann das Infektionsrisiko auch kaum gesenkt werden durch einschränkende Maßnahmen: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html
Was wir dringenst brauchen, sind belastbare Daten und Fakten zum Infektionsgeschehen, und zu Eindämmungsmaßnahmen. Wer da nichts bei zu steuern hat, dann möge sie sich bitte auch mit Ratschlägen und Forderungen zurückhalten.