1. passives Wahlrecht erst ab 8 Jahren im erlernten Beruf
2. maximale aktive Zeit in der Politik incl. Parteiarbeit von zwei Legislaturperioden
3. persönliche Haftung für Entscheidungen, die ohne die Anhörung gegenteiliger Positionen und die sachlich begründete Entscheidung zwischen Für-und-Wider getroffen werden. Geltend für Regierung wie Abgeordnete.