Keine Maske aufsetzen ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Behörde kann das OWi-Verfahren also nach dem Opportunitätsprinzip einstellen.
Und du gehst doch sicher mit mir konform, dass noch jeder Beamte in Deutschland ggü. seiner Obrigkeit vorrangig opportun handelt.