Melbar Kasom schrieb am 25.08.2022 14:47:
Keine Maske aufsetzen ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Behörde kann das OWi-Verfahren also nach dem Opportunitätsprinzip einstellen.
Und du gehst doch sicher mit mir konform, dass noch jeder Beamte in Deutschland ggü. seiner Obrigkeit vorrangig opportun handelt.
Leider nein, siehe ein Urteil OLG Koblenz oder Karlruhe.
Vielleicht erinnerst du dich noch, sinngemäß:
"Egal was wir hier urteilen, die Executive ignoriert uns doch sowieso"
Da ging es um einen Flüchling und der o.g. Satz stand in der Urteilsbegründung