andimar schrieb am 07.09.2022 20:20:
https://www.lawblog.de/archives/2022/08/24/eigenvollzugskompetenz/
Dort wird dagelegt, daß die Maskenpflicht generell in Luftfahrzeugen gilt
und die BW nicht befugt ist, sie nicht zu befolgen.Aber warten wir es einmal ab, wird bestimmt geklärt, einer klagt immer.
Bzw. ich las, daß bereits einige Anzeigen vorliegen.
So ist es. Auch aus diesem Grunde wird ja jetzt zurückgerudert und die Pflicht insgesamt gekippt (anstatt eine Einzelfallausnahme für die Flugbereitschaft zu installieren und den (berechtigten) Volkszorn weiter zu fördern.