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  • Oberguru

mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.2004

jaja, und dann braucht's noch den subjektiven Tatbestand ...

damit überhaupt einer bestraft werden könnte, und der ist sowieso
nicht nachweisbar ...

Ist ja bei Polizisten genau gleich: die dürfen bei einer
Zeugeneinvernahme Falschaussagen machen, dass sich die Balken biegen.
Da aber ein Polizist ja a priori keine Motivation zu einer
Falschaussage hat (auch wenn er zuvor eine Pflichtverletzung begangen
hatte), wird er auch nicht bestraft... So ist das doch!
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