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971 Beiträge seit 15.06.2007

Fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema

LeJoker schrieb am 9. August 2007 1:51


> Diese aufgestellten tp-Gedankenspiele wie auch hier auch hier im
> letzten Drittel des Artikels, sind ohnehin stets löchrig, hoch
> spekulativ und journalistisch wertlos. Ich habe schon einmal eine auf
> nachweislich falschen Fakten beruhendes Gedankenspiel hier
> auseinandergenommen.


http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13272061&forum_id=121873

Was bedauerlicherweise kein "Auseinandernehmen" ist, denn die neuen
Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sollen auch die Möglichkeit
geben, die "mittels Telekommunikation begangenen Straftaten"
aufzuklären, so z. B. auch die Diffamierung. Vielfach sind
Forenbetreiber usw. schon heute bereit, auf einen richterlichen
Beschluss zu verzichten und auf ein Schreiben der Strafverfolger hin
Daten zu übergeben, die Aufsschluss über "Diffamierer" geben sollen.
Die neuen Regelungen, letztendlich spätestens IPRed2, sollen ja
gerade den Privatpersonen die Möglichkeit geben, die Daten dierekt zu
erhalten. Suchen Sie einmal nach der Vorzeigefrau vieler
Datenschützer, Frau Leuthäusser-Schnarrenberger... diese setzt sich
für einen direkten Auskunftsanspruch für Provider usw. ein.

Es ist im Artikel weiterhin erläutert, inwiefern hier das Ganze
stattfindet:
Direkter Auskunftsanspruch für Rechteinhaber wartet im Hintergrund

Wer einen Schritt weiter denkt, kommt unweigerlich zu der
Urheberrechtsrichtlinie. Eine Regelung wie sie z.B. in Litauen
besteht, ist dann denkbar. "Am 26. April haben sich
Verwertungsgesellschaften und Internet-Provider geeinigt, dass die
Provider Kundendaten an die Verwertungsgesellschaften weitergeben.
Der Text dieser Vereinbarung ist nicht öffentlich. Aber die IFPI
(International Federation of Phonographic Industry) und die BSA
(Business Software Alliance) sind mit von der Partie", [extern]
berichtete der litauische Jurist Mindaugas Kiskis während der
[extern] Wizards of OS 2005.

Eine solche Einigung wäre durch einen direkten Auskunftsanspruch dann
nicht mehr notwendig, welcher nicht nur laut von den Rechteverwertern
gefordert wird, sondern auch bereits [extern] vorgesehen. Die
erforderlichen Daten auch zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen in kleinem Stil würden durch die VDS
entsprechend zur Verfügung stehen. Eine derartige Praxis würde auch
die die Staatsanwaltschaft entlasten, die schon jetzt derart
überfordert sind, dass sie in einer [extern] Empfehlung das Vorgehen
je nach Menge der getauschten Musikstücke innerhalb von P2P-Netzen
gestaffelt vorschlug. So würde die Staatsanwaltschaft nicht mehr wie
bisher, die Daten ermitteln müssen, vielmehr hätten die Rechteinhaber
dann selbst diese Möglichkeit.

Darauf nahmst Du keinen Bezug.

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