alterworld schrieb am 14.02.2024 16:02:
Die Weimarer Republik war vom Konzept her eher eine Präsidialdiktatur mit Parlament...
Hätten die Präsis nicht die Möglichkeit gehabt, am Parlament vorbei zu regieren, hätten die Nazis nicht die "Demokratie" auf dem Verordnungsweg abschaffen können, zumindest hätten sie dafür eine echte parlamentarische Mehrheit benötigt, die sie evtl./wahrscheinlich nicht bekommen hätten.
Die Nationalsozialisten und ihre Mitregierende DNVP hatten zwar eine große Mehrheit im Reichstag, aber zu aboluten Machtübernahme benötigten sie das Ermächtigungsgesetz.
Für den Beschluss dieses Gesetzes war allerdings ihre eigene Mehrheit im Reichstag nicht ausreichend:
Aufgrund der Änderung der Geschäftsordnung bei Abstimmungen des Reichstags über das Ermächtigungsgesetz hing die nötige Zweidrittelmehrheit nur noch vom Verhalten des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei (BVP) ab.
Die Verhandlungen mit den Nationalsozialisten im Vorfeld der Reichstagssitzung hatten die Zentrumsfraktion einer Zerreißprobe ausgesetzt. Viele Abgeordnete hatten persönliche Drohungen gegen sich oder ihre Familien erhalten und standen unter dem Schock der Verhaftung der kommunistischen Abgeordneten und unter dem Eindruck der Drohungen der im Sitzungssaal aufmarschierten SA- und SS-Männer, von denen die Abgeordneten mit Sprechchören begrüßt wurden: „Wir fordern das Ermächtigungsgesetz – sonst gibt’s Zunder.“[19] Der ehemalige SPD-Reichstagsabgeordnete Fritz Baade schrieb 1948:
„Wenn man […] das ganze Zentrum nicht durch physische Bedrohung gezwungen hätte, für dieses Ermächtigungsgesetz zu stimmen, wäre auch in diesem Reichstag keine Mehrheit zustande gekommen. Ich entsinne mich, daß Abgeordnete der Zentrumsfraktion […] nach der Abstimmung weinend zu mir kamen und sagten, sie seien überzeugt gewesen, dass sie ermordet worden wären, wenn sie nicht für das Ermächtigungsgesetz gestimmt hätten.“[20]
Schließlich setzte sich der Parteivorsitzende Kaas, Verfechter einer autoritären nationalen Sammlungspolitik, gegen die Minderheit um Heinrich Brüning und Adam Stegerwald durch. Kaas vertrat die Meinung, dass ein Widerstand des Zentrums an der Herrschaft Hitlers als politischer Realität nichts ändern werde. Man werde lediglich die Chance auf die Einhaltung der von Hitler zugesicherten Garantien verspielen. Denn Hitler hatte ja Folgendes zugesichert:
- Fortbestand der obersten Verfassungsorgane und der Länder,
-Sicherung des christlichen Einflusses in Schule und Erziehung,
-Respektierung der Länderkonkordate und der Rechte der christlichen Konfessionen,
- Unabsetzbarkeit der Richter,
- Ausdrückliche Beibehaltung des Reichstags und des Reichsrats,
- Wahrung der Stellung und der Rechte des Reichspräsidenten.[21]In Vorgesprächen mit Hitler hatten Zentrumsabgeordnete sich grundsätzlich einverstanden erklärt, sofern ein „kleines Gremium“ eingerichtet würde, das fortlaufend über die Gesetzesvorhaben unterrichtet werden würde, die über das Ermächtigungsgesetz in Kraft gesetzt werden sollten.[22] Hitler hatte sich einverstanden gezeigt und Kaas zusätzlich versprochen, seine Zusagen auch schriftlich zu geben. Noch während der Reichstagssitzung baten die Zentrumsabgeordneten immer dringlicher, ihnen dieses zugesagte Schriftstück zukommen zu lassen, doch Hitler dachte gar nicht daran. Als man zur Abstimmung rief, mussten sie sich auf sein bloßes Wort verlassen.[23]
(...)
Sowohl die Abgeordneten des Zentrums als auch die der BVP stimmten ohne Ausnahme für das Ermächtigungsgesetz. Die Zentrumspartei forderte von ihren Reichstagsabgeordneten Fraktionsdisziplin ein, daher stimmten alle für das Ermächtigungsgesetz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933#Abstimmung