db1 schrieb am 18.03.2023 11:04:
mouse-net schrieb am 17.03.2023 20:19:
Weil es kein Land, das von G.W.Busch oder Tony Blair mit Krieg überzogen wurde, beantragt, bzw. initiiert hat.
Die Ukraine ist Gründungsmitglied der UN und weiss sich eben zu wehren, dazu gehört eben auch alle Kriegsverbrechen vor Gericht zu bringen.Das ist Unfug, die Zuständigkeit besteht keinesfalls nur, wenn ein Land, das mit Krieg überzogen wurde, dies beantragt, u.a. gilt auch der Amtsermittlungsgrundsatz, vgl. Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Art. 15.
Habe ich auch nicht behauptet.
Trotzdem hat die Ukraine dafür gesorgt, dass diese Kriegsverbrechen aufgenommen, ermittelt, dokumentiert und forensisch nach gewiesen werden.
Ob Römisches Statut ratifiziert oder nicht.
Die Ukraine hat das Rom-Statut unterzeichnet, jedoch bisher nicht ratifiziert; dennoch hat sie sich seiner Gerichtsbarkeit 2015 rückwirkend für alle Fälle ab 2013 unterworfen. Damit sollen auch russische Kriegsverbrechen in ihrem Land verfolgt werden können.
Wenn man sich die Liste aller bisherigen Anklagen/Verurteilungen vor diesem Gericht anschaut, fällt es darüber hinaus schwer, zu glauben, dass Justitia dort ihre Augenbinde wirklich umgebunden hat.
Es braucht immer Ankläger und Richter - und für die entsprechenden Urteile oder Freisprüche eine Exekutive.
Der Vollständigkeit halber: die Ukraine hat das Statut unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
s.o.
Es hat sich der Gerichtsbarkeit der internationalen Strafgerichtshofs unterworfen.
Du zielst auf juristische "Kniffe" ab um die russischen Kriegsverbrechen ungesühnt zu lassen.