AnAlien schrieb am 17.03.2023 14:02:
Artikel 5:
Die Vertragsparteien schließen die Stationierung von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen in Gebieten aus, von denen aus sie Ziele im Hoheitsgebiet anderer Vertragsparteien angreifen können.Hiermit wäre klar, Russland würde seine Raketen abziehen wenn der Westen dies ebenso tun würde.
Na dann hätte Russland die ja nie stationieren müssen oder wo genau sindd die entsprechenden Gegenstücke auf westlicher Seite stationiert?
Ebenso wurde gefordert:
- bei militärischen Planungen und Übungen Zurückhaltung zu üben
- Risiken möglicher gefährlicher Situationen zu verringern
- völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten
- gegenseitig Information über militärische Übungen und Manöver bereitzustellen
- Hotlines & Notfallkontakte einzurichten
- usw. und so fort
Das dürfte überwiegend in der NATO Russland Grundakte stehen bzw. war Teil der Einbindung Russlands in die NATO. Leider kam dann eine Annektion dazwischen.
Weiterhin ging es um gegenseitige Abrüstung, Wiederaufnahme der von den USA einseitig gekündigten Abrüstungs- & Kontroll-Verträgen bzgl. Nuklearwaffen usw.
Nun also immer wieder auf Russlands Raketen in Kaliningrad zu verweisen OBWOHL wir, der Westen, jegliche Verhandlungen hierüber abgelehnt haben, ist einfach nur hirnrissig und unredlich!
Sie vergessen dabei die unwesentlichen Bestandteile des "Gesprächsangebots", die laut Russland unverhandelbar waren: Rückzug der NATO aus Osteuropa, keine Neuaufnahmen etc. pp..... Klar gab es da nicht viel zu verhandeln, weil Russland offensichtlich unannehmbare Forderungen gestellt hat, die nach eigener Aussage auf jeden Fall Teil eines Abkommens hätten sein müssen - und die ihrerseits wenig überraschend für die NATO unverhandelbar sind.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.03.2023 15:37).