Das halte ich für die bessere Lösung.
Als Beispiel zitierte ich lediglich ein Problem sinngemäß, das BVerfG-Prasident Papier schon vor Jahren in diesem Vortrag im SWR ansprach und das vielen Wählern neuerdings Sorgen bereitet:
https://www.ardmediathek.de/video/tele-akademie/die-warnung-ueber-die-schleichende-erosion-des-rechtsstaats-hans-juergen-papier/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE0NTE2MDA
Und dann zitierte ich auf eine Rückfrage hin noch per Cut&Paste von der BMI-Seite den genannten Art. 16a GG in der geltenden Fassung.
Ist das nun schon zu viel?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.10.2024 04:03).