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  • kisch

889 Beiträge seit 05.04.2000

Re: Fehlendes Dienen und der Irrglaube, das Volk nach Gutdünken vertreten zu dür

DcPS schrieb am 15.10.2024 11:55:

Beides kennzeichnet alle Parteien, in unterschiedlichem Maß. Manche wollen dienen, aber fragen nicht, ob das Volk das so will; andere interpretieren den Volkswillen um, glauben, daß mit der Wahl des geringsten Übels alle ihre Ideen mitgetragen werden (und hören damit auf, dem Volk zu dienen).
[restliches völkische Geraune gelöscht]

Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Grundgesetz als parlamentarische, repräsentative Demokratie verfaßt.
Die Abgeordneten des Parlaments sind in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Von Deinem “Volkswillen” ist im Grundgesetz nirgends die Rede; Du willst eine grundgesetzwidrige Staatsform herbeiargumentieren.

Der “Volkswille”, vor allem der “wahre”, “echte”, ist ein Kampfbegriff des Nationalsozialismus, um die demokratischen Institutionen zu delegitimieren, um diese den Willkür- und Gewaltentscheidungen der selbsternannten wahren Repräsentanten des “Volkes” zu unterwerfen.
Es ist die stinkende Essenz kotzwiderlichsten faschistischen Gedankenguts.

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