Ansicht umschalten
Avatar von kaneh
  • kaneh

22 Beiträge seit 02.10.2023

Re: Kritik des Artikels

Nur zu einem Punkt:

Zitat des Artikels:
"In diese Kategorie fällt die gerade von CDU und BSW durchgedrückte Geschäftsordnungsänderung zur Wahl des Landtagspräsidenten im frisch gewählten Thüringer Landtag. Die in der Geschäftsordnung des Landtages Thüringens verankerte Praxis, wonach die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt, wurde ausgehebelt.
...
Diesen Handstreich von CDU, BSW, SPD und Linken bestätigte höchstrichterlich der Verfassungsgerichtshof Thüringens."

Die Richter des Verfassungsgerichthofes haben gemäß gültiger Gesetze geurteilt. Tatsächlich ist die Geschäftsordnung damit demokratischer gestaltet worden: nicht die stärkste Fraktion stellt den Präsidenten, sondern eine Mehrheitsentscheidung der Parlamentarier ist für die Vergabe des Amtes maßgeblich.

Es war nie so, dass die stärkste Fraktion automatisch den Parlamentspräsidenten stellt sondern sie hat lediglich das Vorschlagsrechts, das schon immer durch eine Mehrheitsentscheidung der Parlamentarier mittels einer Wahl bestätigt werden musste - auch in Thüringen.

In Thüringen war es jetzt so, dass die AfD nach der alten und in allen deutschen Parlamenten bisher üblichen Praxis das Vorschlagsrechts gehabt hätte und diesen Vorschlag zur Wahl gestellt hätte (so wurde es übrigens weiterhin in Sachsen durchgeführt, wo die CDU die stärkste Partei war).

Wenn der Vorschlag der stärksten Fraktion 2x durchfällt, dann können in einem dritten Wahlgang auch die anderen Franktionen Vorschläge machen und der mit den meisten Stimmen wird im dritten Wahlgang gewählt.

CDU und BSW waren sich aber in Thüringen nicht sicher, dass es keine Abweichler gibt und hatten befürchtet, dass möglicherweise einige Abweichler aus Nicht-AfD Fraktionen in geheimer Wahl im ersten oder zweiten Wahlgang für den AfD Kandidaten stimmen könnten. Deshalb musste die bisher übliche und in Sachsen auch weiterhin praktizierte Praxis geändert werden (was das Landesverfassungsgericht auch schon vorbereitet hatte - man musste nur die erste Sitzung ins Chaos führen, um das Gericht formal anrufen zu können).

Das witzigste daran ist, dass die CDU in Thüringen genau diesen Vorschlag der Grünen, den sie jetzt unbedingt durchdrücken wollte, im Dez. 2023 abgelehnt hatte und damit die Festschreibung der Änderung vor der Wahl verhinderte(!), weil sie damals noch glaubte, stärkste Fraktion in Thüringen werden zu können und dann gerne das übliche Vorschlagsrecht gehabt hätte.

Politische Intrigen sind kompliziert und unübersichtlich in Deutschland.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.10.2024 04:32).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten