Laut Artikel 64 des Grundgesetzes müssen Kanzler und Minister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den Amtseid leisten. Artikel 56, der die Vereidigung durch den Bundespräsidenten vorsieht, legt den Wortlaut fest.
In Artikel 56 heißt es:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Von Wohlfahrt für fremde Völker und Menschen ist da nichts geschrieben................