Pnyx (1) schrieb am 09.11.2020 01:32:
Die stetige Wiederholung der Schwere der Einschränkung der Freiheitsrechte macht diese Behauptung nicht wahrer.
Ja, an dieser Stelle hätte man gerade von einem Juristen eine konkrete Angabe erwartet, welche Freiheitsrechte eingeschränkt sind - es gibt schließlich weder ein Recht, jemand an der Supermarktkasse ins Genick zu rotzen, noch eines, sich um Mitternacht in der Gastronomie volllaufen lassen zu können.
Ein wirklich dünnes Interview.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.11.2020 06:17).