materialrest schrieb am 1. März 2011 18:51
> etwas OT: heute las ich in einem drogeriemarkt: "abgabe von
> alkoholischen getränken UND SÜßIGKEITEN an kinder und jugendliche
> unter 16 untersagt".
Sicher, dass sich das "alkoholischen" nicht auch auf "SÜßIGKEITEN"
bezieht?
Grüße arce
> etwas OT: heute las ich in einem drogeriemarkt: "abgabe von
> alkoholischen getränken UND SÜßIGKEITEN an kinder und jugendliche
> unter 16 untersagt".
Sicher, dass sich das "alkoholischen" nicht auch auf "SÜßIGKEITEN"
bezieht?
Grüße arce