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  • Rundulator

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2019

Sterbegeld erhalten einzig Politiker und Beamte, der Rest nicht.

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/sterbegeldleistung-aus-der-beamtenversorgung-steuerfrei_166_488046.html
Also die echten Leistungslosen die nicht sterben wollen und min. 20 Jahre älter werden als der Rest der Bevölkerung.
Klar, wer arbeitet erbringt eine Leistung und gehört der untersten Kaste an.

In Deutschland wird für die Verwaltung und Vermittlung der Arbeit mehr Geld verdient, als mit der realen Arbeit-sleistung selbst.
Siehe Zeitarbeit oder sub sub sub sub Unternehmer der vom Arbeiterstrich seine Leute holt.

Es zeigt sich, dass Beamtinnen und Beamte des öffentlichen Dienstes
eine deutlich höhere Lebenserwartung haben, als Frauen und Männer der Gesamtbevölkerung.
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/02/LebenserwartungBeamte_022017.pdf->__blob=publicationFile

VS
"

Für Beschäftigte in Arbeitnehmerüberlassung zeigten sich im Vergleich zu regulär Beschäftigten merklich erhöhte Wahrscheinlichkeiten für Krankenhausaufenthalte aufgrund psychischer Störungen sowie eine um rund 30 Prozent erhöhte Sterbewahrscheinlichkeit."
https://www.barmer.de/blob/133152/5c29df4899fdae75fcf58de20066bbc1/data/dl-gesundheitsreport-2017.pdf

Klasse, ihr Spezialdemokraten und politischen Schwerstverbrecher.
Habt ihr gut gemacht.
Wo bleibt die Mistforke?

Zum Thema DIVI Intensivbetten
Auch hier haben unsere Beamten und Politiker ganze Arbeit geleistet.
Es wurden zuvor alle Intensivbetten/plätze gezählt.
Aber das wollten die privatisierten Kliniken nicht mehr.
Und so kommt das Wording: "Plankrankenhäuser" auf.

Die Plankrankenhäuser

- Plankrankenhäuser: Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind.
- Krankenhäuser mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V: Krankenhäuser, die aufgrund eines Versorgungsvertrages mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen zur Krankenhausbehandlung Versicherter zugelassen sind.
- Sonstige Krankenhäuser: Krankenhäuser, die nicht in die obengenannten Kategorien fallen und somit nicht zu den zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 108 SGB V gehören.
https://www.gbe-bund.de/gbe/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=2034::Bettenzahlen+Krankenhaus
Zweiklassenmedizin
§ 108 SGB V, besonders 108.3
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__108.html

Entlang der freien Intensivbetten der Plankrankenhäuser werden nun Notstandsgesetze gemacht.
Wenns nach Bertelsmann gehen sollte, gibt es nur noch 1 großes Krankenhaus im Land.
Der DGB und SPD ist Bertelsmann.

Ach, statt Mistforke sollte gleich besseres heraus geholt werden.
Tabula rasa, Game over.

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