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  • Boomi

93 Beiträge seit 23.02.2024

Natürlich wird das was! Unterlassene Hilfeleistung...

ACD schrieb am 19.04.2024 14:06:

Kein Gericht wird einen Untergebenen bestrafen, weil er Anweisungen befolgt hat,
selbst wenn sich spaeter herausstellen sollte, dass die Anweisungen nicht optimal waren.

Wenn es Gerichtsverfahren gibt - dann WIRD verurteilt. Mindestens (!!) wegen unterlassene Hilfeleistung...

Kein Gericht wird einen Politiker verurteilen, weil der irgendeine Studie nicht beachtet hat.
Sobald aber Klagen auf der Ebene einlaufen, werden alle moeglichen Akten geshreddert werden, emails geloescht und niemand wird sich mehr an irgendein Telefonat erinnern.
Und dann werden wir nicht aus den Fehlern lernen. In der naechsten Pandemie wird es dann viel schlimmer.

Ja - nenn doch beim Namen: WEISUNGSGEBUNDENE STAATSANWALTSCHAFT. Hat mit Demokratie NICHTS zu tun.

Aber: hör auf rum zu jammern. MACH WAS. Du kannst es doch - oder brauchst Du noch eine Anleitung von mir?

Also ich werde die Staatsanwaltschaft zum "Jagen tragen" bis ich es für sinnvoll halte auszuwandern... . Kampflos gebe ich mich nicht geschlagen. Soviel Verantwortung für das eigene Leben, für meine Mitbürger und letztendlich auch Deutschland "muss sein"...

PS: bei mir war schon der Staatsschutz. wegen meiner Webseite - dem Namen. Inhalt ja nicht angreifbar. Verfahren wurde ohne Begründung eingestellt nach einem Jahr. Dabei hätte jedem Staatsanwalt klar sein müssen das er vor Gericht sich selbst bescheinigt hätte Artikel 1 GG nicht verstanden zu haben. Keine "gute Voraussetzung" weiterhin Beamter (!!) zu bleiben...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.04.2024 15:12).

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