pewoo schrieb am 19.04.2024 16:23:
Boomi schrieb am 19.04.2024 13:42:
Und es wäre wohl auch NICHT am Geld gescheitert da Monoklonale nach "compassionate use" im Falle eines Falles anzuwenden. Sprich: im Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 21.4.2021 ...
hmm:
Unter dem englischen Ausdruck Compassionate Use versteht man den Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel an Patienten in besonders schweren Krankheitsfällen, die mit zugelassenen Arzneimitteln nicht zufriedenstellend behandelt werden können.
Das geht nur nach eine umfangreichen Aufklaerung und mit expliziter Zustimmung des Patienten zu der experimentellen Therapie.
Das besteht fuer den Arzt ein grosses Haftungsrisiko.
Wir sind uns ja anscheinend einig darüber das Covid-19 ein schwerer Krankheitsfall darstellen kann - insbesondere für Risikopatienten. Vom RKI definiert z.B. als jeder über 50 - oder eine von 6 Vorerkrankungen. Bei meinen Eltern insbesondere Mutter - beides mehr als erfüllt, musst Du mir jetzt einfach mal glauben.
Das monoklonale Antikörpermittel von Regeneron-Pharmaceuticals mit dem Trump am 1.10.2020 behandelt wurde noch keine endgültige Zulassung hatte - aber eben nach den "compassionate use"-Regeln des BMG verabreicht hätte werden können.
Einfach "Kleingeld" haben, Infusion und ans PEI melden... fertig.
Anscheinend Dir NICHT bewusst aber überprüfbar - schon am 29.9.2020 das Phase-I Studienergebnis: Nebenwirkungen auf Placeboniveau. Und: 70% Erfolgsrate vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen - Daten bezogen auf die Versuchsteilnehmer in den USA/Mexiko. In Deutschland waren es dann ja über 90% - warum auch immer...
Sogar NOCH besser: lindert die Symptome !! Trump hatte mal NICHT übertrieben als er von einem "Heilmittel" sprach...
Das Haftungsrisiko - mal abgesehen von Nebenwirkungen auf Placebonvieau und das eine Infusion wie im Beipackzettel beschrieben ja auch verlangsamt oder abgebrochen werden kann - lässt sich mit der Unterschrift des Patienten auf diesen übertragen...
Lass uns mal raten - wo wurde denn das SO millionenfach von den Ärzten gehandhabt - bei Arzneimitteln die nur eine bedingte Marktzulassung hatten?
Die Antwort kennst du ja... Ohoh - oder?
PS: Notzulassung bedeutet - der Staat übernimmt die Haftung für ein Mittel. Das geht dann NICHT auf EU-Ebene.
PPS: wurden denn alle Bedingungen für die bedingten Marktzulassungen aller Impfen eingehalten? So bzgl. leeren Beipackzettel? Wenn nicht - gab es dann überhaupt eine bedingte Marktzulassung oder wurde da NICHT zugelassene Mittel verabreicht? Interessante Frage in Richtung: Ohoh...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.04.2024 16:57).