kopf-schmerz schrieb am 21.04.2021 10:00:
Wow... Dir ist schon klar, dass Du Dir (in einer "gerechten" Welt") dir mit so einem Kommentar zumindest mal einen kurzen Blick (und Prüfung) vom Verfassungsschutz eingehandelt hättest?
Versammlungsrecht, Demonstrationsrecht und DAS RECHT AUF DEMOKRATISCHER TEILHABE haben VERFASSUNGSRANG.
Der Straßenverkehr nicht.Und natürlich sind Demos "PR-Veranstaltungen", da bringen nämlich BÜRGER ihr berechtigtes politische Anliegen zur Sprache und erzeugen für ihre Themen Aufmerksamkeit.
Aber klar, es ist auf jeden Fall sinnvoll, DAS zu verbieten... wenn man auf autoritäre Regime steht und zumindest leichte faschistische Tendenzen in seinem Weltbild hat.
Alle anderen bewahren und halten sich lieber ans GG.
Ich bin nicht gegen das Grundgesetz, nur gegen sinnlose Demonstrationen. Um aber ein Anliegen zu bewerben, kann man auch soziale Medien nutzen. Dann sollen die Personen eben z.B. auf Twitter demonstrieren wie FFF.