Inzwischen frage ich mich immer, wie sind diese Anklagen gemeint? Wie definiert der Ankläger das Wort das er für die Anklage benutzt? Ist das die gängige Definition oder nur eine postmodernistische Variable?
Für Antisemitismus gilt diese Definition der IHRA:
Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.