Anbei das Zitat, wofür die Menschen Freitags in Schorndorf auf die Straße gehen:
AUF DEN PUNKT GEBRACHT | UNSER MANIFEST
Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung von:
Artikel 1: Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte
Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
Artikel 7: Schulwesen
Artikel 8: Versammlungsfreiheit
Artikel 11: Freizügigkeit
Artikel 12: Berufsfreiheit
Artikel 13: Unverletzlichkeit der WohnungWir sind überparteilich und schließen keine Meinung aus - nach Wiederherstellung des Grundgesetzes sind dafür wieder alle demokratischen Mittel vorhanden.
Wir fordern
alle Parteien auf, Ihr Parteiprogramm auf die neue Lage anzupassen und den Bürgern darzustellen, wie und unter welchen Lebensumständen in der Sonderlage Pandemie zu rechnen ist.
Die Versammlungen dienen ausschließlich der Erreichung der oben genannten Ziele.
Die oben genannten Punkte, die Grundrechte aus Art 1-20 GG sind Wesensbestandteile der freiheitlichen Demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß Legaldefinition des Bundesverfassungsgerichtes – BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung
https://querdenken-718.de/
Was hier geschieht ist ungeheuerlich, daß diejenige, welche für die Grundrechte auf die Straße gehen, so wie in diesem Artikel als Rechtsradikale Sammlungsbewegung bezeichnet werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.04.2021 03:36).