dafür ist sie gewählt worden. Und das Grundgesetzt setzt ihr auch
Schranken: Sie darf den künftigen Generationen in Deutschland die
Entwicklungsmöglichkeiten nicht komplett verbauen indem sie überhöhte
Haftungsrisiken eingeht oder Schulden macht, denn das würde ihr vom
Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen werden, schließlich hat
es bereits das letzte Mal die Grenzen angedeutet, an die sich Merkel
halten muß. Euro-Bonds fallen wohl in diese Kategorie, deshalb darf
sie da nicht zustimmen.
Wenn andere Länder gemeinsame Anleihen ausgeben wollen, so können sie
das bereits heute tun, allerdings ohne daß Deutschland dafür haftet.