Die öffentlichen Auftraggeber (Stadt-/ Gemeindeverwaltungen) tun sich sehr schwer damit den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass die von ihnen beauftragten privaten Sicherheitsdienste, deren Mitarbeiter, im öffentlichen Raum (Straßen & Plätzen) keinerlei Befugnisse (z. B. Personalienfeststellung, Platzverweisungen) besitzen; öffentl. Private (Firmenangestellte) sind - im öffentl. Raum - noch nicht einmal gegenüber den Bürgerinnen & Bürgern weisungsbefugt.
Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste, welche im öffentl. Raum Menschen bedrängen laufen Gefahr sich der Nötigung & der Amtsanmaßung schuldig zu machen. Sollten sie mit der Polizei (machen die gerne) drohen: Bitte unbedingt die Beamten kommen und den Sachverhalt (aktenkundig) aufnehmen lassen.
Grüße Haschpappi