... gegen ein Praline-Abo tauschen.
- Und nu' gibbes die nicht mehr !
Naja, muss ich halt BLÖD sterben.
Grüsse,
f.
P.S. Das Strafmass für diesen vorsätzlichen Missbrauch der
Pressefreiheit sollte sich am einschlägigen § 86 StGb "Verbreiten
von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen"
orientieren.
- Und nu' gibbes die nicht mehr !
Naja, muss ich halt BLÖD sterben.
Grüsse,
f.
P.S. Das Strafmass für diesen vorsätzlichen Missbrauch der
Pressefreiheit sollte sich am einschlägigen § 86 StGb "Verbreiten
von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen"
orientieren.