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  • notting

mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.2004

Nicht ganz falscher Artikel, aber zwei richtig schlechte Stellen

Und mit besonderer Umständlichkeit und großer bürokratischer Fantasie wird in § 12 Entgelttransparenzgesetz vorgeschrieben, dass "das Vergleichsentgelt nicht anzugeben, wenn die Vergleichstätigkeit von weniger als sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird".

Das hat Datenschutzgründe, weil man sonst zu einfach auf das Gehalt auf der Kollegen schließen kann. Eine ähnl. Grenze gibt's z. B. bei uns bei Mitarbeiter-Befragungen, damit man eben nicht so einfach Rückschlüsse auf die Meinung einzelner ziehen kann.

Um die bislang geringe Wirkung des Gesetzes zu erhöhen, seien niedrigere Hürden bei der Wahrnehmung des Transparenzanspruchs nötig, schreiben die Wissenschaftler Helge Emmler und Christina Klenner: "Gerade in Deutschland mit seinem hohen Gender Pay Gap erscheint das dringlich".

Bullshit: https://www.youtube.com/watch?v=pYWSoI6absU (das Video ist BTW von einer Frau)

notting

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.09.2023 20:36).

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