Der Vergleich mit der Extratür für die Polizei an jedem Haus
ist leider schon Realität. Insofern, dass die Anbieter von
Schliessanlagen (Türschlössern) gesetzlich verpflichtet sind,
den Schliessplan (speziell bei Sicherheitsschlössern) bei Bedarf
den "Strafverfolgungsbehörden" auszuhändigen. Das
ist z.B. bei der Installation von Abhörwanzen in Wohnungen von
Verdächtigen _üblich_ ! Abgesehen davon, dass normale
Zylinderschlösser mit dem "Ziehfix" in wenigen Sekunden
geöffnet werden können.
Um festzustellen, ob "SIE" schon in deiner Wohnung waren,
hilft m.E. nur das mit Spucke angeklebte Haar am Türrahmen, a la
007.
:-)
Fixie