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mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2001

Re: Sonderinsolvenzrecht für Banken nötig

M.E. muß man vor allem den laufenden Geschäftsverkehr der Privat- und
Geschäftsgirokonten auf der Stelle herauslösen und fortführen.

Wenn Oma für 8 Wochen nicht an ihr Konto kommt, ist das Chaos auch
da. 
Für Firmen sieht es ggf. ähnlich aus -> Zahlungsunfähigkeit über 3
Wochen löst Insolvenzantragspflicht aus. So schnell kriegt ein
Insolvenzverwalter das gar nicht aufgedröselt. Aus meiner Sicht ist
das Zeitproblem das größte.

Es macht das primäre Erpressungspotential aus.

Daß über Einlagesicherung oder was auch immer dann soundsoviel
Prozent ausgezahlt werden, löst das nicht. Hier muß die Aufsicht
praktisch das Rechenzentrum übernehmen, mindestens 30% der Filialen
für eine Abwicklungszeit und einen Katalog haben, was fortgeführt
werden soll. 
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