>>Großbritannien konnte vor allem wegen der Ablehnung seitens
Schwedens und Deutschlands die Finanzierung des Konzepts der
"Schutzzonen" nicht durchsetzen. Deutschland könnte dies schon
aufgrund der Verfassung nicht machen. <<
... als ob das Grundgesetz (was eben laut seinem Artikel 146
ausdrücklich *keine* Verfassung ist egal was in der Zeitung steht)
schon einmal ein Hinderungsgrund gewesen wäre für:
a) Bürgerrechte einzuschränken
b) an zumindestens fragwürdigen wenn nicht völkerrechtswidrigen
Aktionen (Teilnahme am Jugoslawienkrieg einschließlich Bomardierung
Belgrads)
Es wurde in seiner Geschichte schon fast an so vielen Stellen
geändert wie es Artikel hat.
Conrad
Schwedens und Deutschlands die Finanzierung des Konzepts der
"Schutzzonen" nicht durchsetzen. Deutschland könnte dies schon
aufgrund der Verfassung nicht machen. <<
... als ob das Grundgesetz (was eben laut seinem Artikel 146
ausdrücklich *keine* Verfassung ist egal was in der Zeitung steht)
schon einmal ein Hinderungsgrund gewesen wäre für:
a) Bürgerrechte einzuschränken
b) an zumindestens fragwürdigen wenn nicht völkerrechtswidrigen
Aktionen (Teilnahme am Jugoslawienkrieg einschließlich Bomardierung
Belgrads)
Es wurde in seiner Geschichte schon fast an so vielen Stellen
geändert wie es Artikel hat.
Conrad