Aus Sicht so ziemlich aller anderen europäischen Staaten dreht
Deutschland hier völlig frei und unbelastet jeglicher Realpolitik.
Gemäß dem Asylkompromiss von 1993 gibt es in Deutschland zur Zeit
keine Flüchtlinge und/oder Asylbewerber.
Zitat:
Prinzip der sicheren Drittstaaten: Wer aus einem Land der EU oder
einem als sicheren Drittstaat klassifizierten Land nach Deutschland
einreist (Art. 16a Abs. 2), kann sich nicht auf das Grundrecht auf
Asyl berufen, wobei alle Deutschland unmittelbar umgebenden Länder
unter diese Klassifizierung fallen. Der Betroffene wird im Falle
eines gestellten Asylantrags nicht als Asylberechtigter anerkannt (§
26a AsylG).
Die illegale Einschleusung von Migranten ohne Identitätsnachweis
bringt allerdings auch die ausführenden Beamten der Bundespolizei in
Bedrängnis.
Denn laut Beamtenrecht gehören zu den erwähnten Pflichten des
Beamten auch, Anordnungen vorgesetzter Stellen umzusetzen soweit sie
nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Der Beamte ist verpflichtet,
der weisenden Stelle mitzuteilen, wenn er einen Konflikt zwischen der
Anordnung und geltenden Gesetzen sieht.
Wenn also jetzt ein Staatsanwalt auf die Idee käme, gegen
Bundespolizisten an den Grenzübergängen zu ermitteln, würde der
Personalmangel bei der Polizei nochmals drastisch zunehmen.
Insofern haben wir tatsächlich eine große Führungskrise und die
Wahrscheinlichkeit, das es zum großen Knall kommt, hat drastisch
zugenommen.
Das ist das Problem, wenn jeder Depp egal mit welcher Qualifikation
in Partei oder Regierung jedes Amt bekleiden darf.
Deutschland hier völlig frei und unbelastet jeglicher Realpolitik.
Gemäß dem Asylkompromiss von 1993 gibt es in Deutschland zur Zeit
keine Flüchtlinge und/oder Asylbewerber.
Zitat:
Prinzip der sicheren Drittstaaten: Wer aus einem Land der EU oder
einem als sicheren Drittstaat klassifizierten Land nach Deutschland
einreist (Art. 16a Abs. 2), kann sich nicht auf das Grundrecht auf
Asyl berufen, wobei alle Deutschland unmittelbar umgebenden Länder
unter diese Klassifizierung fallen. Der Betroffene wird im Falle
eines gestellten Asylantrags nicht als Asylberechtigter anerkannt (§
26a AsylG).
Die illegale Einschleusung von Migranten ohne Identitätsnachweis
bringt allerdings auch die ausführenden Beamten der Bundespolizei in
Bedrängnis.
Denn laut Beamtenrecht gehören zu den erwähnten Pflichten des
Beamten auch, Anordnungen vorgesetzter Stellen umzusetzen soweit sie
nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Der Beamte ist verpflichtet,
der weisenden Stelle mitzuteilen, wenn er einen Konflikt zwischen der
Anordnung und geltenden Gesetzen sieht.
Wenn also jetzt ein Staatsanwalt auf die Idee käme, gegen
Bundespolizisten an den Grenzübergängen zu ermitteln, würde der
Personalmangel bei der Polizei nochmals drastisch zunehmen.
Insofern haben wir tatsächlich eine große Führungskrise und die
Wahrscheinlichkeit, das es zum großen Knall kommt, hat drastisch
zugenommen.
Das ist das Problem, wenn jeder Depp egal mit welcher Qualifikation
in Partei oder Regierung jedes Amt bekleiden darf.