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  • Jochen Engel

213 Beiträge seit 13.05.2010

Nichtwählen ist in DE nicht möglich.

Wer in DE nicht zur Wahl geht wählt natürlich trotzdem, er verteilt
seine Stimme praktisch im Verhältnis des Wahlergebnisses und stimmt
diesem damit vollumfänglich zu.

Und zum Thema Wahlkampfkostenerstattung:

"Staatliche Parteienfinanzierung – keine Auswirkung durch Nichtwahl

Für jede Stimme erhalten die Parteien Geld aus der staatlichen
Parteienfinanzierung. Für eine Wählerstimme gibt es maximal 0,85 EUR
pro Jahr der Legislaturperiode. Allerdings ist der Betrag der
staatlichen Parteienfinanzierung auf maximal 150,8 Mio. EUR pro Jahr
begrenzt (Stand für das Jahr 2012). Diese Grenze wird regelmäßig
deutlich überschritten, weshalb nicht abgegebene oder ungültige
Stimmen in der Summe nichts ändern. ..."

Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html

Ach gäbe es doch nur eine Möglichkeit zu Wählen ohne den A**** aus
dem Sessel zu heben...

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