>> was in Konsequenz bedeutet, dass die Mehrheit gegenüber einer
Minderheit zur Durchsetzung ihrer Interessen auch Gewalt anwenden
darf?
Kommt darauf an, was man unter "Interessen" versteht.
Wenn die Minderheit beispielsweise die Menschenrechte* der Mehrheit
verletzt und sich weigert, damit aufzuhören, dann ist (gewaltsamer)
Widerstand völlig in Ordnung.
Sonstige Interessenkonflikte sollten aber friedlich ausgetragen
werden.
---
Nun kann man sich natürlich darüber streiten, welche Rechte die
Menschen denn überhaupt besitzen. Die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte wird z.B. auch von Deutschland massivst mißachtet (vor
allem Artikel 23-30). Aber auf einige grundsätzliche Rechte werden
wir uns sicherlich verständigen können. Und die fehlen eben im Iran.
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
Minderheit zur Durchsetzung ihrer Interessen auch Gewalt anwenden
darf?
Kommt darauf an, was man unter "Interessen" versteht.
Wenn die Minderheit beispielsweise die Menschenrechte* der Mehrheit
verletzt und sich weigert, damit aufzuhören, dann ist (gewaltsamer)
Widerstand völlig in Ordnung.
Sonstige Interessenkonflikte sollten aber friedlich ausgetragen
werden.
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Nun kann man sich natürlich darüber streiten, welche Rechte die
Menschen denn überhaupt besitzen. Die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte wird z.B. auch von Deutschland massivst mißachtet (vor
allem Artikel 23-30). Aber auf einige grundsätzliche Rechte werden
wir uns sicherlich verständigen können. Und die fehlen eben im Iran.
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger