Es ist schockierend, dass anscheinend niemand ein Problem darin sieht, Menschen allein aufgrund biologischer Merkmale Grundrechte zu entziehen. Ein klarer Verstoß gehen Art. 3 GG.
Eine "konkrete Gefahr" geht von einem Ungeimpften nicht aus. Das müsste ein Jurist wie Ströbele wissen. Selbst die abstrakte Gefahr ist äußerst gering. Grob geschätzt dürfte aktuell etwa einer von 2.000 Menschen in Deutschland ohne Symptome ansteckend sein.
Davon abgesehen, haben die Risikogruppen bald alle ein Impfangebot erhalten. Sie sind folglich nicht mehr nennenswert gefährdet.
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?