Die Verfassung sieht Ausnahmezustände vor, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege... Infektionsschutzgesetzgebung im Falle eines Falles gibt es schon sehr lange. Insofern scheint mir Ihr grundsätzlicher Einwand nicht berechtigt.
Die Verfassung sieht Ausnahmezustände vor, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege... Infektionsschutzgesetzgebung im Falle eines Falles gibt es schon sehr lange. Insofern scheint mir Ihr grundsätzlicher Einwand nicht berechtigt.