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  • trainspotter (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2018

Re: Ströbele, auch du?

hgeiss schrieb am 04.05.2021 15:25:

https://www.youtube.com/watch?v=t_-ybHC4Zfo

Ist es Altersmilde, daß Du in Deinem Video so "schonend" mit den Parteien umgehst? (Ich weiß Du meinst es nicht so, mir hat Dein Video aus der Seele gesprochen und viele meiner eigenen Erfahrungen und Gedanken beschrieben.)

Also zu den Parteien. Du sagst sinngemäß, daß das Grundgesetz die Mitbestimmung der Parteien gewähre.

NEIN, dem ist nicht so!

Art. 21 Abs. 1 Satz 1 lautet:
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

Da steht nichts von Mitbestimmung, da steht "Mitwirkung bei der Willensbildung". Mit anderen Worten: Der Souverän - das Volk - hat den Parteien gnädigst gestattet, ihn in politischen Fragen zu beraten. Punkt.

Die mißbräuchliche Ausweitung dieser Aufgabe durch die Parteien - zur "Mitbestimmung" oder gar wie ich es in einem Podium letztes Jahr von einem Parteivertreter vernehmen mußte "Bestimmung" - ist genau genommen schon ein Verstoß gegen diesen Artikel und somit gegen die Verfassung. Wie mit Parteien zu verfahren ist, die gegen die Verfassung verstossen ist im weiteren dieses Artikels ausgeführt...

Gruß trainspotter

PS: Danke für den Begriff "Raubtierliberale"... ;-)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.05.2021 19:55).

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